Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen können erhebliche Steuervergünstigungen für den Kauf eines neuen oder gebrauchten Elektrofahrzeugs (EV) oder die Installation von Ladestationen erhalten. Sie müssen bis zum 30. September 2025 einen Vertrag für das Elektrofahrzeug abschließen und eine Anzahlung leisten. Die Ladestation muss bis zum 30. Juni 2026 installiert sein.